Anmeldung
Mitzubringen sind:
1) Geburtsurkunde des Kindes
2) Sozialversicherungsnummer des Kindes (e-card)
3) Taufschein des Kindes
4) Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes bzw. eines
Erziehungsberechtigten
5) (Vormundschaftsbestellungsdekret, wenn das Kind der
Fürsorge untersteht)
6) (Scheidungsvergleich)
7) Portfolio aus dem Kindergarten
8) Meldezettel des Kindes
In der Schule werden besprochen und abgeglichen:
9) Aufnahmebogen (ausgefüllt)
10) die verschiedenen Zustimmungen (ausgefüllt)
11) Elternfragebogen (ausgefüllt und verschlossen)
Transition
Der Übergang vom Kindergarten in die Volksschule
Die Transition ist uns sehr wichtig. Aus diesem Grund arbeiten wir fortlaufend an einer Optimierung. Sowohl vor Schuleintritt als auch danach ist eine professionelle und regelmäßige Vernetzung mit den Kindergärten dabei unerlässlich.
Aus Kindergartenkindern werden Schulkinder. Unsere beiden Institutionen sind zwar traditionell voneinander getrennt, doch das Zusammenwirken und eine gute Kooperation mit Beteiligung der Eltern und Erziehungsberechtigten lassen den Übergang gelingen.
Die Kinder haben in mehreren Phasen die Möglichkeit die Schule kennenzulernen. Im Sinne der lateinischen Bedeutung „hinübergehen“, sollen die Kinder ohne Druck in eine neue Bildungsphase eintreten und den Wechsel und die doch großen Veränderungen, gut bewältigen.
Die Kinder sind unterschiedlichen Belastungen unterworfen und müssen sich an neue Situationen anpassen. Je nachdem, wie dieser Übergang gelingt, kann sich das auf die Entwicklung des Kindes positiv oder negativ auswirken.
Auch den Eltern bzw Erziehungsberechtigten muss dieses komplexe Lebensereignis bewusst sein. Eine bestmögliche Zusammenarbeit und regelmäßige Unterstützung auf wertschätzender und produktiver Ebene sind daher unerlässlich.